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Artikel 42: Ministerielle Verantwortung

Artikel 42
  1. Die Regierung besteht aus dem König und den Ministern.
  2. Der König ist unverletzlich; die Minister sind verantwortlich.

In andere talen:

English

  1. The Government shall comprise the King and the Ministers.
  2. The Ministers, and not the King, shall be responsible for acts of government.

Français

  1. Le Gouvernement est formé du Roi et des ministres.
  2. Le Roi est inviolable; les ministres sont responsables.

Deutsch

  1. Die Regierung besteht aus dem König und den Ministern.
  2. Der König ist unverletzlich; die Minister sind verantwortlich.

Español

  1. El Gobierno se compone del Rey y de los Ministros.
  2. El Rey es inviolable; los Ministros son responsables.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Der König und die Minister bilden gemeinsam die Regierung. Ein wichtiger Grundsatz unseres Verfassungssystems ist die Unantastbarkeit des Königs und die Verantwortung der Minister. Das bedeutet, dass sie und nicht der König für die Regierungspolitik verantwortlich sind und sich im Repräsentantenhaus und im Senat verantworten müssen.

Seit 1848 ist die politische Verantwortung der Minister ausschließlich in der Verfassung geregelt. Allerdings existieren auch ungeschriebene Regeln zur Ministerverantwortung. So benötigt ein Minister beispielsweise das Vertrauen des Repräsentantenhauses. Sobald er dieses Vertrauen verliert, etwa durch ein Misstrauensvotum des Repräsentantenhauses, muss er zurücktreten.

Seit 1855 ist die strafrechtliche Verantwortung von Ministern gesetzlich geregelt. Diese Regelung war bereits 1840 in der Verfassung enthalten. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 durch das Gesetz über die Ministerverantwortung und Straftaten von Mitgliedern der Generalstaaten, Ministern und Staatssekretären ersetzt.