Direkt zum Inhalt


Artikel 48: Unterzeichnung von Ernennungs- und Entlassungsdekreten für Minister und Staatssekretäre

Artikel 48

Der königliche Erlass, durch den der Ministerpräsident ernannt wird, wird von ihm mitunterzeichnet. Die königlichen Erlasse, durch die die übrigen Minister und die Staatssekretäre ernannt und entlassen werden, werden vom Ministerpräsidenten mitunterzeichnet.

In andere talen:

English

The Royal Decree appointing the Prime Minister shall be countersigned by the latter. Royal Decrees appointing or dismissing Ministers and State Secretaries shall be countersigned by the Prime Minister.

Français

Le décret royal portant nomination du Premier Ministre est contresigné par lui. Les décrets royaux portant nomination ou révocation des autres ministres et des secrétaires d'État sont contresignés par le Premier Ministre.

Deutsch

Der königliche Erlass, durch den der Ministerpräsident ernannt wird, wird von ihm mitunterzeichnet. Die königlichen Erlasse, durch die die übrigen Minister und die Staatssekretäre ernannt und entlassen werden, werden vom Ministerpräsidenten mitunterzeichnet.

Español

El real decreto de nombramiento del Primer Ministro tiene que ser confirmado por este último, mediante su firma. Los reales decretos de nombramiento o separación de los demás Ministros y de los Secretarios de Estado serán confirmados por el Primer Ministro.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Der Premierminister unterzeichnet sein eigenes Ernennungsdekret. Damit trägt er die persönliche Verantwortung für seine eigene Ernennung. Er unterzeichnet auch die Ernennungs- und Entlassungsdekrete der übrigen Minister und Staatssekretäre. Dies unterstreicht die Verantwortung des Premierministers für seine Rolle bei der Kabinettsbildung.

Nach der Kabinettsbildung verliest der Premierminister die Regierungserklärung im Repräsentantenhaus. Dabei berichtet er über seine Rolle bei der Kabinettsbildung. Es wird als Mangel angesehen, dass der Informateur, der erfolglose Formateur und der Formateur, der dem Kabinett fernbleibt, nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Man kann auch hinterfragen, ob die Verantwortlichkeit für das Handeln des Königs lückenlos ist.