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Artikel 32: Vereidigung; Amtseinführung des Königs

Artikel 32

Nach seiner Amtsübernahme leistet der König so bald wie möglich seinen Eid, und es wird ihm so bald wie möglich in der Hauptstadt Amsterdam in einer öffentlichen Vollversammlung der Generalstaaten gehuldigt. Er schwört oder gelobt Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung seines Amtes. Das Nähere regelt ein Gesetz.

In andere talen:

English

Upon assuming the royal prerogative the King shall be sworn in and inaugurated as soon as possible in the capital city, Amsterdam, at a public and joint session of the two Houses of the States General. The King shall swear or promise allegiance to the Constitution and that he will faithfully discharge his duties. Specific rules shall be laid down by Act of Parliament.

Français

Dès que possible après que le Roi a commencé à exercer l'autorité royale, il prête serment et est installé solennellement en séance publique des États généraux réunis en une seule assemblée dans la capitale, Amsterdam. Il jure ou promet qu'il sera fidèle à la Constitution et s'acquittera fidèlement de sa charge. La loi fixe des règles complémentaires.

Deutsch

Nach seiner Amtsübernahme leistet der König so bald wie möglich seinen Eid, und es wird ihm so bald wie möglich in der Hauptstadt Amsterdam in einer öffentlichen Vollversammlung der Generalstaaten gehuldigt. Er schwört oder gelobt Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung seines Amtes. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Español

Una vez que el Rey haya comenzado a ejercer la autoridad real, se le tomará juramento y será proclamado lo antes posible en la capital Amsterdam en una sesión pública y conjunta de los Estados Generales. El Rey jurará o prometerá fidelidad a la Constitución y desempeñar fielmente su cargo. La ley establecerá normas complementarias.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Vereidigung und Inthronisierung des Königs findet in Amsterdam, der Hauptstadt, während einer gemeinsamen Sitzung der Ersten und Zweiten Kammer statt. Der genaue Wortlaut dieses Eides bzw. Versprechens ist im Gesetz über die Vereidigung und Inthronisierung des Königs festgelegt.

Im Namen der Mitglieder der Kammer und der Mitglieder der Generalstaaten aus Aruba, Curaçao und Sint Maarten verliest der Präsident der gemeinsamen Sitzung eine feierliche Erklärung. Dem neuen König wird Treue geschworen bzw. versprochen. Die Mitglieder bestätigen dies mit einem Eid bzw. Versprechen.

Die königliche Autorität beginnt jedoch nicht mit dieser Vereidigung und Inthronisierung. Sie beginnt vielmehr:

  • unmittelbar nach dem Tod des Königs (le roi est mort, vive le roi)
  • unmittelbar nach der Abdankung
  • im Falle eines minderjährigen Königs mit Erreichen des 18. Lebensjahres.

In den Niederlanden wird der König nicht gekrönt.