Artikel 122: Begnadigung, Amnestie
- Ein Gnadenerweis wird durch königlichen Erlass auf Empfehlung eines durch Gesetz bezeichneten Gerichts und unter Berücksichtigung der durch Gesetz oder kraft Gesetzes erlassenen Vorschriften gewährt.
- Amnestie wird durch Gesetz oder kraft Gesetzes gewährt.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Eine Begnadigung mindert oder beseitigt eine gerichtlich verhängte Strafe oder Maßnahme. Sie ist im Gratiewet geregelt. Eine Amnestie hebt die Strafbarkeit bestimmter Taten auf und wird durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gewährt.