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Artikel 109: Beamtenrecht

Artikel 109

Die Rechtsstellung der Beamten ist durch Gesetz geregelt. Das Gesetz enthält gleichzeitig Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Mitbestimmung der Beamten.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Rechtsstellung der Beamten muss gesetzlich geregelt sein. Für viele öffentliche Bedienstete gilt seit 2020 das allgemeine Arbeitsrecht neben den besonderen Pflichten aus dem Ambtenarenwet 2017. Unter anderem für Polizei, Verteidigungspersonal und Justizbeamte gelten besondere Regelungen.

Für den Arbeitnehmerschutz und die Mitbestimmung aller Beamten gelten gesetzlich festgelegte Regelungen.