Artikel 107: Kodifizierung; Verwaltungsrecht
1 . Das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Zivilprozessrecht und das Strafprozessrecht sind in allgemeinen Gesetzbüchern geregelt; bestimmte Gegenstände können in gesonderten Gesetzen geregelt werden.
2 . Das Gesetz enthält allgemeine verwaltungsrechtliche Vorschriften.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Das Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch und das Strafrecht im Strafgesetzbuch geregelt. Für das Zivil- und das Strafprozessrecht bestehen jeweils eigene Prozessordnungen.
Einzelne Sachgebiete dürfen auch in besonderen Gesetzen geregelt werden. Allgemeine Regeln des Verwaltungsrechts enthält das Allgemeine Verwaltungsrechtsgesetz (Algemene wet bestuursrecht, Awb).