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Artikel 107: Kodifizierung; Verwaltungsrecht

Artikel 107

1 . Das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Zivilprozessrecht und das Strafprozessrecht sind in allgemeinen Gesetzbüchern geregelt; bestimmte Gegenstände können in gesonderten Gesetzen geregelt werden.

2 . Das Gesetz enthält allgemeine verwaltungsrechtliche Vorschriften.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Das Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch und das Strafrecht im Strafgesetzbuch geregelt. Für das Zivil- und das Strafprozessrecht bestehen jeweils eigene Prozessordnungen.

Einzelne Sachgebiete dürfen auch in besonderen Gesetzen geregelt werden. Allgemeine Regeln des Verwaltungsrechts enthält das Allgemeine Verwaltungsrechtsgesetz (Algemene wet bestuursrecht, Awb).