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Kapitel 1: Grundrechte

Kapitel 1 enthält die Grundrechte. Diese lassen sich in klassische und soziale Grundrechte unterteilen.

Klassische Grundrechte bieten Bürgern in erster Linie Schutz vor staatlichen Eingriffen, wie beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Soziale Grundrechte verpflichten den Staat, die Voraussetzungen für das gesellschaftliche Funktionieren der Bürger zu schaffen, etwa durch den Schutz der Umwelt.

Inhoud

1: Gleichbehandlung und Verbot der Diskriminierung

Alle, die sich in den Niederlanden aufhalten, werden in gleichen Fällen gleich behandelt. Niemand darf wegen seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Anschauungen, seiner Rasse, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner sexuellen Orientierung oder aus anderen Gründen diskriminiert werden.

2: Niederländische Staatsbürgerschaft

  1. Die niederländische Staatsangehörigkeit wird durch Gesetz geregelt.
  2. Die Zulassung und Ausweisung von Ausländern wird durch Gesetz geregelt.
  3. Eine Auslieferung kann nur aufgrund eines Vertrages erfolgen. Weitere Vorschriften über die Auslieferung werden durch Gesetz erlassen.
  4. Jeder hat das Recht, das Land zu verlassen, außer in den durch Gesetz bezeichneten Fällen.