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Artikel 16: Keine Strafe ohne Gesetz; Gesetzlichkeitsprinzip

Artikel 16

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich festgelegt war, bevor die Tat begangen wurde.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, gilt dies erst ab dem Inkrafttreten der Strafvorschrift. Wer eine Handlung begangen hat, bevor sie strafbar wurde, darf deshalb nicht dafür bestraft werden.

Zusatzartikel IX bestimmt, dass Artikel 16 nicht für die im Beschluss über das außerordentliche Strafrecht genannten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt.