Artikel 17: Recht auf ein faires Verfahren; Zugang zum Gericht
- Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten oder der Prüfung der Frage, ob eine gegen ihn eingeleitete Verfolgung begründet ist, Anspruch auf ein gerechtes Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
- Niemand darf gegen seinen Willen dem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Wer einer möglichen Straftat verdächtigt wird, hat Anspruch auf eine Entscheidung durch einen unabhängigen und unparteiischen Richter innerhalb angemessener Frist. Jeder kann zudem einen Streit mit einer anderen Person oder mit dem Staat einem solchen Richter vorlegen, wenn das Gesetz dies vorsieht. Niemand darf ihn daran hindern. Der Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Richter ist eine der Säulen des Rechtsstaats.
Selbstverständlich können sich Personen freiwillig darauf einigen, einen Streit anders beizulegen.