Griekenland, Frankrijk, Italië en Portugal op de vingers getikt wegens inbreuk op fiscale regels (du)
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland, Frankreich, Italien und Portugal förmlich aufzufordern, die von diesen Ländern getroffenen Maßnahmen zur Durchführung der Richtlinie über die gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003) mitzuteilen. Diese Aufforderungen ergehen im Wege einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Teilen diese Mitgliedstaaten nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der mit Gründen versehenen Stellungnahme mit, welche Umsetzungsmaßnahmen sie getroffen haben, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.
Die Richtlinie 2003/49/EG zielt darauf ab, dass auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen miteinander verbundenen, aber in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen in dem Mitgliedstaat, aus dem die Zahlungen stammen, keinerlei Quellensteuer mehr erhoben wird, damit inländische und grenzüberschreitende Geschäfte die gleiche steuerliche Behandlung erfahren.
Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorschriften erlassen, um der Richtlinie spätestens ab dem 1. Januar 2004 nachzukommen. Da Griechenland, Frankreich, Italien und Portugal der Kommission jedoch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt hatten, hat die Kommission diese Länder gemäß dem Verfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag mit Schreiben vom 22. März 2004 aufgefordert, sich innerhalb von zwei Monaten in dieser Angelegenheit zu äußern. Griechenland, Frankreich und Portugal haben der Kommission daraufhin mitgeteilt, dass Gesetzentwürfe zur Durchführung der Richtlinie vorlägen, aber noch nicht verabschiedet seien. Italien dagegen hat nicht sich nicht geäußert.
Da die Kommission inzwischen keine Mitteilung über die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie erhalten hat, muss sie davon ausgehen, dass die betreffenden Regelungen in diesen Ländern noch immer nicht verabschiedet sind.
Weitere Informationen zu der Richtlinie über die Besteuerungsregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren können über folgende Website abgerufen werden:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/company_tax/interests_royalties/index_de.htm
Aktuelle Informationen über Vertragsverletzungsverfahren auch gegen andere Mitgliedstaaten können über folgende Website abgerufen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm