Artikel 2: Niederländische Staatsbürgerschaft
- Die niederländische Staatsangehörigkeit wird durch Gesetz geregelt.
- Die Zulassung und Ausweisung von Ausländern wird durch Gesetz geregelt.
- Eine Auslieferung kann nur aufgrund eines Vertrages erfolgen. Weitere Vorschriften über die Auslieferung werden durch Gesetz erlassen.
- Jeder hat das Recht, das Land zu verlassen, außer in den durch Gesetz bezeichneten Fällen.
In andere talen:
English
- Dutch nationality shall be regulated by Act of Parliament.
- The admission and expulsion of aliens shall be regulated by Act of Parliament.
- Extradition may take place only pursuant to a treaty. Further regulations concerning extradition shall be laid down by Act of Parliament.
- Everyone shall have the right to leave the country, except in the cases laid down by Act of Parliament.
Français
- La loi règle qui est néerlandais.
- La loi règle l'admission et l'expulsion des étrangers.
- L'extradition ne peut avoir lieu qu'en vertu d'un traité. La loi donne des prescriptions complémentaires sur l'extradition.
- Toute personne a le droit de quitter le pays, sauf dans les cas prévus par la loi.
Deutsch
- Die niederländische Staatsangehörigkeit wird durch Gesetz geregelt.
- Die Zulassung und Ausweisung von Ausländern wird durch Gesetz geregelt.
- Eine Auslieferung kann nur aufgrund eines Vertrages erfolgen. Weitere Vorschriften über die Auslieferung werden durch Gesetz erlassen.
- Jeder hat das Recht, das Land zu verlassen, außer in den durch Gesetz bezeichneten Fällen.
Español
- La ley regulará quién es holandés.
- La ley regulará la admisión y expulsión de extranjeros.
- La extradición sólo se concederá en virtud de un tratado. La ley establecerá las demás normas acerca de la extradición.
- Todos tienen derecho a salir del país, salvo en los casos que la ley disponga.
Toelichting
Das Gesetz regelt, wer die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Es legt auch fest, wie die Einreise und Ausweisung von Ausländern geregelt ist. Diese gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Staatsangehörigkeitsgesetz und im Ausländergesetz 2000 sowie den darauf basierenden Verordnungen.
Die Auslieferung von Ausländern und niederländischen Staatsangehörigen in andere Länder ist nur möglich, wenn die Niederlande mit dem betreffenden Land ein Auslieferungsabkommen geschlossen haben.
Jeder hat das Recht, das Land zu verlassen. Ausnahmen hiervon sind nur durch Gesetz möglich. Dies ist vor allem im Passgesetz geregelt.